Für die Planung, Ausschreibung und Ausführung von WDVS enthalten die folgenden Regelwerke entsprechende Vorgaben:
Die im Februar 2005 veröffentlichte DIN 55699 beschreibt die Grundsätze der fachgerechten Verarbeitung von WDVS in allgemeingültiger Form. Ausführlicher als in den Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen werden die erforderlichen planerischen und baulichen Voraussetzungen erläutert sowie die einzelnen Arbeitsschritte und die Handhabung der unterschiedlichen Materialien erläutert.
Mit der im Januar 2005 erschienenen DIN und dem dazu gehörenden Kommentar sind nun eindeutige WDVS-spezifische Vorgaben darüber vorhanden, welche Angaben z.B. ein Leistungsverzeichnis enthalten muss, welche Leistung nach Quadratmeter, nach Meter oder nach Stück auszuschreiben ist.
Es ist u.a. klar definiert, was "Nebenleistungen" sind und was zu vergütende "besondere Leistungen" sind.
Beide Stoffnormen wurden neu gefasst. Für den Einsatz in WDVS gibt es darüber hinaus gehende Spezifikationen. Es ist zwingend darauf zu achten, dass auf dem Etikett eindeutig der Anwendungstyp "WDV" genannt ist.
DownloadQualitäts-Richtlinien für Fassaden-Dämmplatten aus EPS-Hartschaum
bei Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS) jetzt downloaden
Qualitätsrichtlinien für Fassadendämmplatten aus Mineralwolle
bei Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS) jetzt downloaden
Die DIN 18 202 stellt die Beurteilungsgrundlage dafür dar, ob sich die Ebenheitstoleranzen bei der Beurteilung von unebenen Untergründen oder der fertigen WDVS-Oberfläche im zulässigen Bereich bewegen.
Die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ist die Voraussetzung für den Vertrieb und die Anwendung von Wärmedämm-Verbundsystemen. Sie definiert die baurechtlichen Anforderungen zur Anwendung, beschreibt den Systemaufbau, die zulässigen Untergründe, erforderliche Materialeigenschaften und die Kennzeichnungspflicht.
Eine wichtige Botschaft der Zulassung ist, dass nur in sich geschlossene Systeme verarbeitet werden dürfen und ein Materialmix unterschiedlicher Produkte oder Systeme nicht zulässig ist. Alle Systemkomponenten müssen von einem Systemhersteller geliefert werden. Ein Abweichen hiervon stellt einen Mangel bzw. einen Verstoß gegen geltendes Recht dar und macht die Zulassung ungültig.
DownloadMerkblatt „Erfolg mit System“ (Download folgt)
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Momentan läuft die Übergangsphase, in der die AbZ in Europäisch Technische Zulassungen überführt werden. Da das Sicherheitsniveau in den europäischen Ländern jedoch unterschiedlich bemessen wird, bedarf es weiterhin einer national gültigen Anwendungszulassung, welche z.B. die besonderen Belange der Standsicherheit und des Brandschutzes nach deutschem Baurecht regelt.
Neben diesen genannten Normen und den Zulassungen gehören die Herstellervorschriften zu den wichtigsten Vertragsbestandteilen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Darin dokumentiert der Hersteller, wie seine Materialien speziell zu handhaben sind, um die zugesicherten Eigenschaften zu erzielen.
Ausführliche Informationen zu den baurechtlichen Grundlagen bei WDVS enthält die Technische Systeminfo 1 Baurecht.