Am 01.10.2009 ist die EnEV 2009 in Kraft getreten. Damit werden die Anforderungen an die Energieeffizienz bestimmter Bauteile wie z.B. Dach, Fenster, Fassade bei größeren baulichen Änderungen um durchschnittlich 30 % verschärft. Nach einer Sanierung muss der Jahres-Primärenenergiebedarf des Gebäudes um 30 Prozent geringer sein und die Gebäudehülle um 15 Prozent besser gedämmt sein als bisher.
| 1. Wärmeschutz-Verordnung | 1977 bis 1984 | ≤ 200 kWh /m2 x a |
| 2. Wärmeschutz-Verordnung | 1984 bis 1995 | 150 kWh /m2 x a |
| 3. Wärmeschutz-Verordnung | seit 1995 | 100 kWh /m2 x a |
| Energieeinspar-Verordnung | seit 2002 | 70 kWh /m2 x a |
| Energieeinspar-Verordnung | ab 2009 | -30 % = 50 kWh /m2 x a |
| Energieeinspar-Verordnung | ab 2010 | -30 % = 35 kWh /m2 x a |
Die Anforderungen der EnEV an bestehende Gebäude unterscheiden sich in bedingte Anforderungen und Nachrüstverpflichtungen.
Bedingte Anforderungen müssen erfüllt werden, wenn freiwillig vom Gebäudeeigentümer Sanierungen oder Modernisierungen vorgenommen werden, so z.B.
Im Zusammenhang mit diesen Arbeiten müssen die in Anhang 3 der EnEV „Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen bestehender Gebäude und bei Errichtung von Gebäuden mit geringem Volumen“ beschriebenen Dämmvorschriften beachtet werden. Wird beispielsweise der Außenputz erneuert, schreibt die EnEV einen maximalen Wärmedurchgangskoeffizienten von 0,35 vor. Die wichtigste Neuerung der EnEV 2007 war die Einführung des Energieausweises auch für den Gebäudebestand.
Am 18. Juni 2008 hat die Bundesregierung die Novellierung der Energieeinsparverordnung beschlossen. Ziel ist es, den Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich wiederum um etwa 30 Prozent zu senken.
In einem weiteren Schritt sollen ab 2012 die energetischen Anforderungen an Neubauten nochmals um bis zu 30 Prozent verschärft werden.
Wesentliche Änderungen der EnEV 2009 im Vergleich zur EnEV 2007:
die Verschärfung der primärenergetischen Anforderungen, die Einführung des Referenzgebäudeverfahrens für Wohngebäude sowie eines neuen Bilanzierungsverfahrens (DIN V 18599) für Wohngebäude, die Außerbetriebnahme von Nachtspeicherheizungen und eine Stärkung des Vollzugs der EnEV.
Detaillierte Informationen zur EnEV sowie zu deren anstehender Novellierung: www.enev-online.de.
Um im Vollzug der EnEV eine möglichst einheitliche Anwendung der Vorschriften zu gewährleisten, hat die Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die Anfragen zur EnEV beantwortet.
Auslegungsfragen und die dazu gehörenden Expertenantworten des Instituts für Bautechnik: www.dibt.de