Die wichtigste Neuererung der EnEV 2007 (Energieeinsparverordnung 2007) die Einführung des Energieausweises für Neubauten und für den Gebäudebestand.
Bei der Erstellung von Energieausweisen besteht die Möglichkeit von zwei Varianten, dem bedarfs- und dem verbrauchsorientierten Ausweis. Welcher Ausweis für welches Objekt ausgestellt werden muss, wird in der Verordnung wie folgt geregelt:
Bei der Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ist ein Ausweis anhand des Energiebedarfs zu erstellen. Für Bestandsgebäude muss im Falle des Verkaufs, der Vermietung, der Verpachtung oder bei Leasing auf Nachfrage ein Energieausweis zugänglich gemacht werden. Grundsätzlich gilt, dass entweder ein Bedarfs- oder ein Verbrauchsausweis vorhanden sein muss. Hierbei gelten folgende Vorschriften:
Für Wohngebäude mit max. 4 Wohnungen mit Bauantrag vor dem 01.11.1977 müssen Energieausweise ab dem 01.10.2008 auf der Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden. Ausnahmen gelten für Gebäude, die schon bei der Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt haben oder nachträglich auf diesen Stand gebracht wurden.
DownloadBeispiel Energieausweis für Wohngebäude
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Für Nichtwohngebäude besteht eine Wahlfreiheit zwischen dem bedarfsorientierten oder dem verbrauchsorientierten Energieausweis.
In öffentlich genutzten Gebäuden ist die Ausstellung und der Aushang des Ausweises, an einer gut einsehbaren Stelle laut EnEv 2007 verpflichtend. Als öffentlich genutzte Gebäude werden Häuser mit einer Nettogrundfläche von mehr als 1.000 qm bezeichnet, in denen Behörden und sonstige Einrichtungen für eine große Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen erbringen.
Um Ausstellern die Aufnahme der notwendigen Daten bei der Ausstellung eines Energieausweises zu erleichtern, hat die Deutsche Energieagentur (dena) Checklisten vorbereitet, die Sie hier als Download finden.
DownloadCheckliste für das Vorabgespräch
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Checkliste zur Erstellung eines Bedarfsausweises
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Checkliste zur Erstellung eines Verbrauchsausweises
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