Seit dem 01.01.2009 haben Wohnungs- und Hausbesitzer die Pflicht, Miet- und Kaufinteressenten einen Energieausweis vorzulegen, der über den energetischen Zustand der Immobilie informiert. Ähnlich wie das Energieeffizienz-Label, das heute bei Elektrogeräten selbstverständlich ist, hilft eine Skala von Grün nach Rot im neuen Energieausweis den künftigen Mietern oder Eigentümern dabei, ihren Energiebedarf für Heizung und Warmwasserbereitung abzuschätzen.

als bedarfsorientierten Ausweis (Energieausweis auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder Energiebedarfsausweis) und als verbrauchsorientierten Ausweis (Energieausweis auf der Grundlage des erfassten Energieverbrauchs aus den letzten drei Heizkostenabrechnungen der Vorbesitzer oder Vormieter).
Weiterführende Informationen zum Energieausweis sowie Aussteller in Ihrer Nähe und Zuschussmöglichkeiten finden Sie beim Energieausweisratgeber von co2-online.