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Brandschutz und WDV-Systeme

Fragen und Antworten

02.03.12   Download (6562 KB)

Hier finden Sie Antworten auf die meistgestellten Fragen zum Thema Brandschutz und WDVS.

1. Welche Forderungen bestehen bezüglich des Brandschutzes für Außenwandbekleidungen?

2. Welches Brandverhalten hat Polystyrolhartschaum?

3. Wie verhält sich ein WDVS mit Polystyroldämmstoff im Falle eines Brandes?

4. Wie stabil und widerstandsfähig sind die Deckschichten von WDVS im Brandfall?

5. Welche Brandschutzmaßnahmen gibt es für WDVS mit Dämmstoffdicken des Polystyrolhartschaums von mehr als 100 mm?

6. Ist ein Brandriegel alle zwei Geschosse ausreichend?

7. Ist der Sturzschutz wirksamer oder besser als Brandriegel?

8. Kann das Übergreifen auf das Dach durch nichtbrennbare Fassaden verhindert werden?

9. Gibt es einen perfekten Brandschutz?

10. Kann trotz des Brandriegels oder eines Sturzschutzes ein Brand auftreten?

11. Wie wird das Brandverhalten von WDVS geprüft kontrolliert und bewertet?

12. Wie kann der Bauherr feststellen, ob die Brandschutzmaßnahmen in WDVS ordnungsgemäß ausgeführt sind?

13. Wo finde ich verständliche Angaben, wie der Brandschutz in WDVS sichergestellt werden kann?

 

1. Welche Forderungen bestehen bezüglich des Brandschutzes für Außenwandbekleidungen?

Der Beitrag von Außenwandbekleidungen zum Gesamtbrandgeschehen wird in Abhängigkeit von der Art und Höhe eines Gebäudes geregelt. Fassadenbekleidungssysteme werden brandschutztechnisch als Baustoffe behandelt, da sie weder raumbildend noch Bestandteil des Tragwerks des Gebäudes sind. Bewertet werden dabei nicht nur die einzelnen verwendeten Materialien, sondern auch Baustoffverbunde bzw. Systeme, wie z. B. Wärmedämm-Verbundsysteme.

Es wird unterschieden zwischen leichtentflammbaren, normalentflammbaren, schwerentflammbaren und nichtbrennbaren Fassadenbekleidungssystemen.

a) Leichtentflammbare Fassadenbekleidungssysteme wären durch eine kleine Flamme (z. B. Streichholz) sofort entzündbar und würden unkontrollierbar schnell abbrennen.

b) Normalentflammbare Fassadenbekleidungssysteme dürfen durch eine kleine Flamme (z. B. Streichholz) entzündbar sein, dann aber nur langsam fortschreitend brennen (Beispiel: Holzfassaden).

c) Schwerentflammbare Fassadenbekleidungssysteme dürfen auch bei Einwirkung einer größeren Zündquelle nicht zu einer schnellen Brandausbreitung führen. Der Brand muss lokal begrenzt bleiben (z. B. WDVS mit Polystyrolhartschaum).

d) Nichtbrennbare Fassadenbekleidungssysteme dürfen auch bei einem teilweise oder voll entwickelten Brand nicht wesentlich zum Brand beitragen. Ein lokales Mitbrennen kann aber auftreten (z. B. WDVS mit Mineralwolle).

Die nachfolgend angegebenen Gebäudehöhen werden baurechtlich jeweils nach der Höhe über der Geländeoberkante des Fußbodens des obersten Geschosses bemessen, in dem Aufenthaltsräume möglich sind.

a) Leichtentflammbare Baustoffe dürfen in Deutschland grundsätzlich nicht an Fassaden verwendet werden.

b) An Gebäuden bis zu 7 m Höhe (früher als Gebäude geringer Höhe bezeichnet, heute sind dies die Gebäudeklassen 1, 2 und 3) dürfen normalentflammbare Baustoffe als Fassadenbekleidungen verwendet werden.

c) An Gebäuden zwischen 7 m und 22 m Höhe (früher als Gebäude mittlerer Höhe bezeichnet, heute Gebäudeklassen 4 und 5) ist die Verwendung mindestens schwerentflammbarer Fasssadenbekleidungen baurechtlich vorgeschrieben.

d) Für Gebäude über 22 m Höhe (Hochhäuser) dürfen ausschließlich nichtbrennbare Fassadenbekleidungen eingesetzt werden.

An Fassadenbekleidungen bei Sonderbauten können besondere Anforderungen gestellt werden.

2. Welches Brandverhalten hat Polystyrolhartschaum?

Polystyrolhartschaum ist, wie viele andere Baustoffe, ein brennbarer Baustoff. In Deutschland wird für Anwendungen im Bauwesen ausschließlich flammgeschützter Polystyrolhartschaum eingesetzt, der nach DIN 4102-1 als schwerentflammbar (B1) eingestuft ist. Damit ist sichergestellt, dass dieser auch bei Einwirkung durch eine größere Zündquelle (z. B. brennender Papierkorb) nicht selbständig weiterbrennt und der Brand deshalb lokal begrenzt bleibt.

3. Wie verhält sich ein WDVS mit Polystyroldämmstoff im Falle eines Brandes?

Wenn Flammen bei einem Raumbrand aus einer Gebäudeöffnung heraus schlagen, werden die Putzschicht des WDVS und der darunter liegende Dämmstoff zunächst erwärmt. Der Polystyrolhartschaum erweicht und schmilzt ab einer Temperatur von ca. 140 °C. Die Schmelze läuft im Inneren des Systems nach unten und sammelt sich auf dem Sturz der Öffnung. Dort wird sie durch die austretenden Flammen weiter erhitzt, teilweise verdampft und pyrolisiert auch zu brennbaren Gasen. Gleichzeitig erwärmen sich die Gase hinter der Putzschicht und dehnen sich aus.

Wird der der Druck hinter der Putzschicht durch die erwärmten Gase zu groß und das Gewicht der abgelaufenen Schmelze auf dem Sturz zu hoch, reißt die Putzschicht im Sturzbereich auf (mechanisches Versagen). Die Flammen des Raumbrandes treten in das Systeminnere ein und die brennbaren Gase entzünden. Es kommt zu einem Brennen im WDVS und einer Brandausbreitung nach oben.

Bis zu einer Dämmstoffdicke von 100 mm ist die Belastung durch die Schmelze so gering, dass der Sturz nicht aufreißt. Deshalb ist bei derart geringen Dämmstoffdicken im Falle eines Brandes in keinem Fall ein wesentlicher Beitrag des WDVS zu einer Brandausbreitung über die Fassade zu erwarten. Diese WDVS sind daher auch ohne besondere Brandschutzmaßnahmen schwerentflammbar.

Schwerentflammbare WDVS mit Dämmstoffdicken von mehr als 100 mm werden mit Brandschutzmaßnahmen ausgeführt.

4. Wie stabil und widerstandsfähig sind die Deckschichten von WDVS im Brandfall?

Der Dämmstoff in einem WDVS ist im verbauten Zustand immer vollflächig umhüllt. Das Gefüge von Putzen besteht bei WDVS überwiegend, d. h. 90% oder mehr, aus nicht-brennbaren mineralischen Materialien. Der sehr hohe nichtbrennbare Anteil verhindert ein fortschreitendes „Lauffeuer“ an der Putzoberfläche.
Zur Verbesserung der Stabilität und Widerstandsfähigkeit gegen mechanische Beschädigungen enthält der Putzaufbau zusätzlich immer ein Armierungsgewebe, das in der Regel aus Glasfasern besteht.

Bereits bei einer Dicke von 4 mm halten derartige Putzschichten einer einseitigen Vollbrandbeanspruchung (fassadenseitige Flammeneinwirkung) über mindestens 30 Minuten stand ohne sich zu öffnen.

5. Welche Brandschutzmaßnahmen gibt es für WDVS mit Dämmstoffdicken des Polystyrolhartschaums von mehr als 100 mm?

Die Brandschutzmaßnahmen sind so ausgelegt, dass durch das WDVS keine schnellere Brandausbreitung verursacht werden kann, als dies ohnehin durch den Flammensprung von Stockwerk zu Stockwerk an nichtbrennbaren Fassaden zu erwarten ist. Es werden unterschieden:
a) Sturzschutz
Er dient der zusätzlichen Stabilisierung des Sturzes im Brandfall bei größeren Dämmstoffdicken und verhindert das Eindringen eines Brandes in den Dämmstoff des WDVS. Er besteht aus Mineralwollestreifen (alternativ: Polyurethan) oder zusätzlichen Lagen aus Glasgewebe (Gewebeschlaufe), die direkt am Sturz von Gebäudeöffnungen angebracht sind.
b) Umlaufender Brandriegel
Er dient der Verhinderung der Brandausbreitung im Dämmstoff des WDVS über mehr als zwei Geschosse oberhalb der Brandausbruchsstelle. Er besteht aus einem horizontal um das Gebäude in jedem zweiten Geschoss durchgängig laufenden Streifen aus Mineralwolle (alternativ: Polyurethan), maximal 0,5 m über dem Sturz angebracht.

In den Zulassungen der WDVS sind Details für die Ausführung der Brandschutzmaßnahmen festgelegt. Darüber hinaus sind in der Systeminfo 6 des Fachverbandes WDVS diese Zulassungsforderungen detailliert mit praktischem Bezug dargestellt.

6. Ist ein Brandriegel alle zwei Geschosse ausreichend?

Ja, dies wurde sowohl in mehreren Naturbrandversuchen an realen Gebäuden als auch in zahlreichen Originalbrandversuchen nach DIN E 4102-20 bestätigt.

Wenn Brandriegel an der Fassade eines Gebäudes in jeder 2. Etage angeordnet sind, kann bei einem Brand ein Brandriegel direkt über der Brandausbruchstelle liegen oder aber erst eine weitere Etage darüber. Als kritisches Szenario wird für beide Fälle immer ein Raumbrand angenommen.

Wenn es in einem beliebigen Raum an der Fassade brennt, ist folgender Brandverlauf zu erwarten.

a) Brand in einem Raum direkt unterhalb des Brandriegels (max. 0,5 m Abstand zwischen Sturz und Brandriegel)

Ausgangssituation

  • Flammen treten schlagartig durch ein offenes oder geborstenes Fenster nach dem Flash-Over im Raum vor die Fassade aus.
  • Austretende Flammen, die mindestens 2,5 m hoch sind, beaufschlagen zeitgleich die darüber liegende Putzoberfläche des WDVS (Sturzunterseite und Fläche) und das Fenster der darüber liegenden Etage mindestens bis zu seiner halben Höhe. Der Brandriegel wird dabei durch die Flammen des Raumbrandes überstrichen.

Wirkung

Zeit

Raumbrand

WDVS

0 min

Flash-Over in der Etage, in der der Brand entsteht (Etage 0)

 

1. bis 3. Minute

Bersten der Fensterscheibe in der nächsten Etage (Etage 1) ohne Beteiligung des WDVS, Flammeneintritt in das Gebäude. Geschossweise Brandweiterleitung ist erfolgt! Entflammung von Einrichtungsgegenständen (Gardinen etc.)

Beginn des lokalen Austreibens von organischen Bestandteilen aus der Putzbeschichtung. Erweichung des Dämmstoffs im Flammenbereich (mindestens 2,5 m).

3. bis 6. Minute

Brandausbreitung im Raum über der Etage, in der der Brand entstanden ist (Etage 1).

Lokales „Mitbrennen" der Putzbeschichtung im Flammenbereich des Putzes. Ablagerung von Polystyrolschmelze auf dem Sturz des Brandraumfensters (Etage 0) und auf der Oberseite des Brandriegels. Die Putzschicht bleibt geschlossen.

8. bis 10. Minute

„Entwickelter" Brand im Raum in Etage 1.

 

10. bis 15. Minute

Flash-over im Raum (Etage 1, oberhalb der Brandetage), Übergang in den Vollbrand, Flammen treten auch hier vor die Fassade aus, es brennt aus 2 übereinander liegenden Räumen.

 

Der Sturz am Brandraumfenster (Etage 0) bleibt meist geschlossen.

Wenn er sich öffnet, liefert dies keinen relevanten Beitrag zum Brand, weil bis zum nächsten Brandriegel nur 0,5 m Dämmstoffhöhe zur Verfügung stehen und der Brandriegel ein Weiterbrennen im Dämmstoff sicher verhindert.

Zeit

Raumbrand

WDVS

 

ab 15 min

Brand beaufschlagt das Fenster in der nächsten Etage (Etage 2),... etc.

Keine Brandweiterleitung durch das WDVS über die 1.Etage hinaus.

Zu erwartender Löschangriff der Feuerwehr (oder bereits früher)

Fazit

Das baurechtliche Brandschutzziel an der Gebäudeaußenwand, eine schnelle Brandausbreitung über mehr als zwei Geschosse oberhalb der Brandausbruchstelle vor dem Löschangriff der Feuerwehr zu verhindern, wird erreicht.

b) Brand in einem Raum in der zweiten Etage unterhalb des Brandriegels (ca. 3,0 m Abstand zwischen Sturz und Brandriegel)

Ausgangssituation

  • Entspricht der Situation a), jedoch wird der nächstgelegene Brandriegel dabei durch die Flammen nicht überstrichen.

Wirkung

Zeit

Raumbrand

WDVS

0 min

Flash-Over in der Brandetage

(Etage 0).

 

1. bis 3. Minute

Bersten der Fensterscheibe in der nächsten Etage (Etage 1) ohne Beteiligung des WDVS. Flammeneintritt in das Gebäude. Geschossweise Brandweiterleitung ist erfolgt! Entflammung von Einrichtungsgegenständen (Gardinen etc.).

Beginn des lokalen Austreibens von organischen Bestandteilen aus der Putzbeschichtung. Erweichung des Dämmstoffs im Flammenbereich.

3. bis 6. Minute

Brandausbreitung im Raum (Etage 1).

 

Lokales „Mitbrennen" der Putzbeschichtung im Flammenbereich des Putzes. Ablagerung von Polystyrolschmelze auf dem Sturz des Brandraumfensters (Etage 0).

Die Putzschicht bleibt geschlossen.

8. bis 10. Minute

„Entwickelter" Brand im Raum

(Etage 1).

Der Putz oberhalb des Brandriegels

bleibt geschlossen.

10. bis 15. Minute

Vollbrand im Raum (Etage 1)

 

 

Der Sturz am Brandraumfenster (Etage 0) bleibt meist geschlossen.

Falls er sich öffnet, verhindert der obere Brandriegel sicher ein Weiterbrennen im WDVS.

 

ab 15 min

Flash-over im Raum (Etage 1, oberhalb der Brandetage). Übergang in den Vollbrand. Flammen treten auch hier vor die Fassade aus. Es brennt aus 2 übereinander liegenden Räumen.

Keine Brandweiterleitung durch das WDVS über die 1. Etage hinaus

Zu erwartender Löschangriff der Feuerwehr (oder bereits früher).

Fazit

Das baurechtliche Brandschutzziel an der Gebäudeaußenwand, eine schnelle Brandausbreitung über mehr als zwei Geschosse oberhalb der Brandausbruchstelle vor dem Löschangriff der Feuerwehr zu verhindern, wird auch in diesem Fall sicher erreicht.

Wie dargestellt, ist die Frage, ob ein Brandriegel alle zwei Geschosse ausreichend ist, klar mit „ja“ zu beantworten.

7. Ist der Sturzschutz wirksamer oder besser als Brandriegel?

Beide Lösungen sind gleichwertige, zulassungskonforme Maßnahmen. Sie sind in ihrer praktischen Anwendung und Wirksamkeit vielfach durch Prüfungen nachgewiesen.

8. Kann das Übergreifen auf das Dach durch nichtbrennbare Fassaden verhindert werden?

Nein. Solange Dächer belüftet sind, ist immer ein Eindringen eines Brandes von außen möglich, ob über eine nichtbrennbare, hinterlüftete Fassadenbekleidung (VHF) oder durch die Flammen aus einer Fensteröffnung unterhalb des Daches.

9. Gibt es einen perfekten Brandschutz?

Einen „perfekten“ Brandschutz kann es genauso wenig geben, wie ein „unfallfreies Auto“.  Vorbeugender baulicher Brandschutz ist immer ein Balanceakt zwischen Nutzung, Wirtschaftlichkeit und Sicherheit mit dem Ziel, das Optimum zu erreichen.

10. Kann trotz des Brandriegels oder eines Sturzschutzes ein Brand auftreten?

Die Entstehung eines Brandes im oder vor dem Gebäude durch technische Defekte, Fahrlässigkeit oder Brandstiftung ist immer möglich. Auch wenn die Außenwand ausschließlich aus nichtbrennbaren Stoffen wie Stein oder Beton besteht, erfolgt kontinuierlich fortschreitend eine Brandweiterleitung von unten nach oben durch den Flammensprung von Fenster zu Fenster.

Fassaden mit einer Bekleidung durch ein WDVS mit Polystyroldämmung beschleunigen diesen Vorgang nicht, sofern die Dämmschicht dünner als 100 mm ist oder bei größeren Dämmdicken zusätzlich die in den Zulassungen geforderten Brandschutzmaßnahmen wie Sturzschutz oder Brandriegel eingebaut sind.

11. Wie wird das Brandverhalten von WDVS geprüft kontrolliert und bewertet?

Baustoffe werden nach nationalen (DIN 4102-1) bzw. europäischen Normen (DIN EN 13501-1) geprüft, klassifiziert und überwacht. Für WDVS heißt das, dass sowohl die verwendeten Dämmstoffe und andere Komponenten, wie auch das Gesamtsystem geprüft, bewertet und regelmäßig fremdüberwacht werden.

Ergänzend werden Fassadenbekleidungen im originalen Einbauzustand nach DIN E 4102-20 als Bestandteil der Zulassungsgrundsätze des DIBt geprüft, um zusätzlich brandschutztechnisch kritische Einbausituationen absichern zu können. Die abschließende Bewertung der Prüfergebnisse erfolgt für WDVS durch die Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen zentral durch das DIBt.

12. Wie kann der Bauherr feststellen, ob die Brandschutzmaßnahmen in WDVS ordnungsgemäß ausgeführt sind?

Durch eine ordnungsgemäße Planung, Bauüberwachung und deren Dokumentation wird bereits ein weitgehender Einblick möglich.

Aus den Dokumenten der Bauleitung sollte ersichtlich sein, wie das WDVS ausgeführt wurde und ob es den baurechtlichen Anforderungen sowie den Vorgaben des Bauherrn entspricht. Im Rahmen der Bauabnahme wird dies überprüft.

13. Wo finde ich verständliche Angaben, wie der Brandschutz in WDVS sichergestellt werden kann?

In der Zulassung des verwendeten WDVS und ergänzend in der Technischen Systeminfo 6 des Fachverbands WDVS.